Altholz Stufe I-III (AVV 170201)
Holz als Abfallart fällt sowohl bei Privathaushalten, wie auch im Gewerbe an. Altholz wir nach der Beschaffenheit klassifiziert, da es je nach Ursprung unterschiedlich belastet sein kann.
Altholz Stufe 1
- Naturbelassens Holz, welches nur mechanisch behandelt wurde
Altholz Stufe 2
- Verleimtes, gestrichenes, lackiertes, beschichtetes oder sonstig behandeltes Holz
Altholz Stufe 3
- Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
Aber nicht jeder Baustoff darf in den Container für Altholz.
Das darf in den Container:
- Bretter und Balken
- Unbehandelte Paletten
- Holzkisten
- Funierholz
- Schnittholz
- Unbehandelte Zäune
- Teak, Lärche oder Bankirai (unbehandelt)
Wichtiger Hinweis!
Das Altholz darf nicht mit Holzschutzmitteln oder mit anderweitigen als Gefahrenstoff eingestuften Anstrichen verunreinigt sein.
Das darf nicht in den Container:
- Glas
- Metall
- Kunstoffe
- Flüssige Stoffe
- Altholz der Klassen A IV (Behandeltes Holz)
- sonstige Abfälle anderer Abfallarten
Ihr Vorteil bei der Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen
Da bei Baumischabfällen lediglich die Beimengung von bestimmten Althölzern zulässig ist, ist eine Entsorgung größerer Mengen von Altholz ist im Altholzcontainer empfehlenswert. Ein Altholzcontainer ermöglicht Ihnen somit eine platzsparende und günstige Entsorgung Ihrer Holzabfälle.