Baumischabfall (AVV 170904)
Im Zuge von Baumaßnahmen und auf Baustellen entstehen verschiedene Abfallarten. Hierbei wird zwischen Bauschutt und Baumischabfall unterschieden.
Meist fallen bei Sanierungen, Umbau, Entkernung und Neubau erhebliche Abfallmengen an. Nicht immer können diese Abfälle sortenrein getrennt werden. Diese Vermengung von mineralischen und nichtmineralischen Baustoffen wird als Baumischabfall klassifiziert.
Aber nicht jeder Baustoff darf in den Container für Baumischabfall.
Das darf in den Container:
- Gips und Gipskartonplatten
- Tapetenreste (auch Papier und Pappe)
- Wärmedämmung aus Styropor
- Metalle
- Kabel und Kunststoffrohre
- Fenster und Türen
- Kunststoffe und Verpackungen
- Gasbetonsteine
- Holzreste (unbehandeltes Altholz)
Das darf nicht in den Container:
- Hausmüll
- Autoreifen
- Farb- und Lackeimer (oder Dosen)
- Flüssige Stoffe
- Dämmmaterial (KMF, z.B. Glaswolle)
- Altholz der Klassen A II – A IV (Behandeltes Holz)
- Astbestabfälle (z.B. Ethernit, Dachwellplaten, etc.)
- Kohlenhaltige Bitumengemische (z.B. Dachpappe und Straßenaufbruch, etc.)
- Lehmputz
- Strohmatten
Ihr Vorteil bei der Entsorgung von Baumischabfall
Meist ist eine sortenreine Sortierung auf der Baustelle zu aufwendig und zeitintensiv. Auch ist nicht immer der Platz gegeben um mehrere Container für die jeweilige Abfallart aufzustellen. Ein Baumischcontainer ermöglicht Ihnen somit eine platzsparende und aufwandsmindernde Entsorgung Ihrer Bauabfälle.